KG-ZNS nach Bobath (Erwachsene)
Definition
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath.
Krankengymnastische Behandlungsverfahren nach Bobath unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems.
- Hemmung pathologischer Entwicklungen und Bahnung physiologischer
Bewegungsmuster. - Verbesserung der Motorik, Sensorik, Psyche, Sprachanbahnung.
- Ausnutzung der Stimulationsmöglichkeiten (Plastizität) des Gehirns.
- Verbesserung der zentralen Kontrolle.
Therapeutische Wirkung
Indikation
- Spastische Lähmung bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes.
- Lähmungen (spastisch, hypoton) in Kombination mit sensiblen Schädigungen bei Schädigung des Gehirns oder Rückenmarkes (traumatisch, vaskulär, entzündlich, degenerativ).
- Koordinationsstörungen, bedingt durch Erkrankung des ZNS.
- Abnorme Bewegungen (mit hyper- oder hypokinetischen Störungen).
- Komplexe periphere Lähmungen (Plexuslähmungen)
- Ausgedehnte aktive und/oder passive Bewegungsstörungen als Folge von Polytraumen an zumindest 2 Gliedmaßen oder Rumpf und einem Gliedmaß.
- Verbesserung der Motorik (Normalisierung des Muskeltonus und der Muskelkraft für Fein- und Grobmotorik).
- Verbesserung von Haltung und Koordination.
- Verbesserung der Sensomotorik.
- Verbesserung der Komplexbewegungen, Bahnung physiologischer Bewegungsmuster.
- Hemmung pathologischer Bewegungsmuster.
- Vermeidung oder Verminderung sekundärer Schäden.
Therapieziel
Leistung
- Aufstellen des Behandlungsplanes nach individueller neurophysiologischer Befundung
- Behandlung entsprechend dem individuellen Behandlungsplan.
- Schulung im Umgang mit Hilfsmitteln.
- Anleitung der Bezugsperson(en) zum Handling und zur notwendigen täglichen Beübung.
Regelbehandlungszeit: Richtwert 25- 35 min
Krankengymnastische Behandlungen erfolgen in der Regel auf ärztliche Verordnung (Rezept).
Da unsere Praxis die Erlaubnis des “Heilpraktikers” und des “sektoralen Heilpraktikers” besitzt sind wir befugt alle physiotherapeutische Behandlungen auch ohne Rezept, als Selbstzahlerleistung durchzuführen.